Meibuhr LogistiX – Transport und Logistiklösungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Meibuhr LogistiX
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Meibuhr LogistiX (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden.
(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Unternehmer (§ 14 BGB) als auch Verbraucher (§ 13 BGB).
(3) Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB ausschließlich. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
(4) Gegenüber Verbrauchern gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
§ 2 Vertragsgegenstand und Stellung des Anbieters
(1) Der Anbieter organisiert Transport- und Logistikdienstleistungen sowie die damit zusammenhängende Zollabwicklung (insbesondere für Sendungen in die Schweiz).
(2) Der Anbieter führt Transporte nicht selbst durch, sondern beauftragt geeignete selbstständige Transportunternehmen sowie ggf. Zollagenten (Subunternehmer).
(3) Der Anbieter tritt als Spediteur im Sinne der gesetzlichen Vorschriften (§§ 453 ff. HGB) auf. Er schuldet die ordnungsgemäße Organisation der vereinbarten Leistungen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Anfragen des Kunden sind unverbindlich.
(2) Der Anbieter erstellt individuelle Angebote. Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme des Angebots in Textform zustande.
(3) Bei Verbrauchern erfolgt der Beginn der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn der Kunde hierzu ausdrücklich zustimmt und seine Kenntnis vom vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt.
§ 4 Preise, Fremdkosten und Zahlung
(1) Die Preise setzen sich aus Transportkosten, Zoll- und Abgabenkosten sowie einer Service- und Bearbeitungsgebühr des Anbieters zusammen. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise inkl. der jeweils geltenden deutschen Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, sämtliche im Zusammenhang mit der Leistung entstehenden Fremdkosten an den Kunden weiterzuberechnen. Hierzu zählen insbesondere: Transportkosten, Zollabgaben, Einfuhrumsatzsteuer der Schweiz, Abfertigungsgebühren sowie Lager- und Standkosten.
(3) Dies gilt auch für Kosten, die nachträglich entstehen (z. B. durch behördliche Nachforderungen oder falsche Warenangaben des Kunden).
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Einfuhrabgaben zu verauslagen oder Vorauszahlungen hierfür zu verlangen.
(5) Fremdwährungen (z. B. CHF) werden zum aktuellen Tageskurs der EZB am Tag der Rechnungsstellung zzgl. einer marktüblichen Umrechnungsgebühr in Euro umgerechnet.
(6) Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig sofern auf der Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel angegeben ist.
§ 5 Zollabwicklung und Freistellung
(1) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller zollrelevanten Angaben (z. B. Warenwert, Zolltarifnummern, Ursprungsnachweise). Eine Prüfungspflicht des Anbieters besteht nicht.
(2) Der Anbieter handelt im Rahmen der Zollabwicklung grundsätzlich als direkter Vertreter des Kunden. Eine Tätigkeit als indirekter Vertreter erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wird. Der Anbieter tritt nicht als eigener Zollschuldner auf, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(3) Der Kunde stellt den Anbieter im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen, Bußgeldern oder Nachforderungen von Zollbehörden oder Dritten frei, die aus unrichtigen Angaben oder Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht resultieren.
(4) Alle im Zusammenhang mit der Verzollung entstehenden Kosten werden dem Kunden weiterberechnet, auch wenn diese erst nach Abschluss des Transports erhoben werden.
§ 6 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet:
  1. die Ware transportgerecht und sicher zu verpacken,
  2. alle erforderlichen Dokumente (Handelsrechnungen etc.) rechtzeitig bereitzustellen,
  3. alle gesetzlichen Export-, Import- und Zollbestimmungen strikt einzuhalten.
§ 7 Haftung und ADSp
(1) Es gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017).
(2) Haftungshinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei Multimodaltransporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg und im Übrigen auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall bzw. 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die Haftungsbeschränkungen der ADSp nur insoweit, als sie nicht gegen zwingendes Recht (z.B. §§ 407 ff. HGB) verstoßen.
(4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz bleibt unberührt.
§ 8 Haftungsausschluss bei Verzögerungen
Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, insbesondere durch:
  1. hoheitliche Maßnahmen (Zollbeschauen, Grenzkontrollen),
  2. höhere Gewalt, Streiks oder extreme Verkehrsbehinderungen.
§ 9 Widerrufsrecht (Verbraucher)
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, ist der Sitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
(2) Änderungen bedürfen der Textform.

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